Die Situation, auf die ich mich beziehe, ist wie folgt:
- Ein altes Mehrfamilienhaus wird saniert
- die Elektroinstallation wird in diesem Zuge erneuert
- die Stromkreisverteiler der Wohnungen waren ursprünglich in der Vorwand des Elektrosteigeschachtes eingebaut
- die Leitungen zu Steckdosen und Leuchten können nicht getauscht werden
- für die Installation im neuen Stromkreisverteiler sind die Leitungen zu kurz
- der Elektriker verlängerte die Leitungen mit Wago-Klemmen (2273)
- der Schacht selbst wird später mit Brandschutzflockung ausgeblasen.
Aufgrund der beschränkten Platzverhältnisse können keine Dosen bzw. Abzweigdosen installiert werden. Die Schächte bekommen eine Revisionsöffnung. Durch die Flockung wird die lose Wago-Klemme fest eingebettet. Sie lässt sich nicht mehr bewegen. Ist dies so zulässig? Weder in der Zulassung von Wago noch in der des Brandschutzmaterials ist ein derartiger Fall beschrieben.
Die Wärmeabführung könnte ein Problem darstellen, scheint mir aber im Verhältnis zum Platzbedarf einer Abzweigdose wenig problematisch. Alle Leitungen die verlängert wurden sind NYM-J 3 x 1,5 mm² bzw. NYM-J 3 x 2,5 mm² und versorgen Schutzkontaktsteckdosen sowie Beleuchtungen. Wie ist dies zu bewerten? Muss der Elektriker seine Leistung nachbessern/ändern?
N. K., Baden-Württemberg