In der Norm zur Prüfung elektrischer Anlagen, DIN VDE 0100-600 ist unter 61.03.01 die Durchgängigkeit der Leiter nachzweisen. In 61.3.02 ist dies näher definiert: " Die Prüfung der elektrischen Durchgängigkeit muss durchgeführt werden bei: a) Schutzleitern, einschließlich der Schutzpotentialausgleichsleiter über die Haupterdungsschiene und der Leiter des zusätzlichen Schutzpotentialausgleichs; b) ...." Ist für den Nachweis der Durchgängigkeit der Schutzleiter (wie unter [a] beschrieben) die Messung der Fehlerschleifenimpedanz (vgl. 61.3.6.1) ausreichend ? A. H., Bayern
Praxisfrage
Durchgängigkeit der Leiter nachweisen
Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”,
Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge:
Schleifenwiderstandsmessung an Klimagerät
Messungen an elektrischen Maschinen – Durchgängigkeit des Schutzleiters und Schleifenimpedanz
Errichten von NS-Anlagen – Prüfungen
Mit freundlichen Grüßen Michael Muschong, Redaktion “de”
pp15307
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Errichten von NS-Anlagen – Prüfungen
Mit freundlichen Grüßen Michael Muschong, Redaktion “de”
pp15307