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Praxisfrage

Durchgängigkeit der Leiter nachweisen

In der Norm zur Prüfung elektrischer Anlagen, DIN VDE 0100-600 ist unter 61.03.01 die Durchgängigkeit der Leiter nachzweisen. In 61.3.02 ist dies näher definiert: " Die Prüfung der elektrischen Durchgängigkeit muss durchgeführt werden bei: a) Schutzleitern, einschließlich der Schutzpotentialausgleichsleiter über die Haupterdungsschiene und der Leiter des zusätzlichen Schutzpotentialausgleichs; b) ...." Ist für den Nachweis der Durchgängigkeit der Schutzleiter (wie unter [a] beschrieben) die Messung der Fehlerschleifenimpedanz (vgl. 61.3.6.1) ausreichend ? A. H., Bayern

Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”, Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge: Schleifenwiderstandsmessung an Klimagerät

Messungen an elektrischen Maschinen – Durchgängigkeit des Schutzleiters und Schleifenimpedanz

Errichten von NS-Anlagen – Prüfungen

Mit freundlichen Grüßen Michael Muschong, Redaktion “de”

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