Ein Stromerzeuger wird in einem landwirtschaftlichen Betrieb zur Notfall-Einspeisung in die Elektroanlage bei Stromausfall oder für Feldbetrieb benötigt. Das vom Betriebsleiter gewählte Gerät ist ein Zapfwellenstromerzeuger, für beide Betriebsarten geeignet und wurde auch von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft geprüft. Die Schutzart des gesamten Geräts ist mit IP44 ausgewiesen. Jetzt fiel aufgrund äußerlicher Spuren ein Mäusebefall im Inneren des Geräts auf. Beim Öffnen der Abdeckung wurde das Ausmaß des Schadens deutlich: Durch Feuchtigkeit, Urin und Kot massiv verschmutzte elektrische Teile sowie Korrosion der Metallteile, außerdem auch Nageschäden an der Verdrahtung. Der Ärger ist jetzt groß, dass Nagetiere ins Innere eines Elektrogeräts eindringen und diesen massiven Schaden verursachen konnten, trotz Schutzart und BG-Prüfung. Der Schutzart gemäß sollen Fremdkörper größer 1 mm nicht eindringen können.
Kann die Schutzart alleine auf das Eindringen etwa eines Drahtes und das Erreichen gefährlicher Teile verstanden werden oder kann ein Fremdkörper in diesem Sinne auch ein Lebewesen sein, das sich von Labyrinth-Abdichtungen anders als ein Draht nicht abhalten lässt? In der Landwirtschaft muss mit dem Auftreten von Mäusen gerechnet werden. In VDE 0100-705.022.10 wird extra darauf hingewiesen, jedoch ist diese Norm nicht für ortsveränderliche Geräte zuständig. Eine Norm, in der für ortsveränderliche Geräte in der Landwirtschaft Ähnliches gefordert wird, konnte ich nicht finden. Der gesunde Menschenverstand würde erwarten lassen, dass extra für diese Anwendung konstruierte Geräte den dortigen Umgebungsbedingungen auch standhalten. Ein einfaches Gitter vor der Lüftungsöffnung hätte das Eindringen der Mäuse verhindert. Für eine Bewertung bin ich Ihnen sehr dankbar. In Anlagen erhalten Sie zur Verdeutlichung Fotos und Unterlagen.
H. E., Bayern