Ein einphasiger Frequenzumrichter, z. B. 230 V / 0,37 kW ist in einem Schaltschrank (SK1) montiert. Bisher war mein Verständnis, wenn der Ableitstrom ≥ 3,5mA ist, dann darf ich für die netzseitige Einspeisung keine Schutzkontakt-Steckverbindung verwenden. Damit war ein Festanschluss erforderlich. Im Beitrag »Neue Norm für elektrische Maschinen« in »de« 1-2.2020, Seite 30-31 heißt es zu Abschnitt 8.2.6 von DIN EN 60204-1: »... wenn ein Erdableitstrom größer 10 mA fließt ...«. Und weiter heißt es: »... wenn eine Stecker-Steckdosen-Kombination verwendet wird, muss der Anschluss mit einem Steckverbinder für industrielle Anwendung (…) ausgeführt sein«.
Ist meine Schlussfolgerung nun richtig, dass ich bei meinem einphasigen Frequenzumrichter 230 V / 0,37 kW mit 8 mA Ableitstrom eine Schutzkontakt-Steckverbindung verwenden darf?
J. M., Bayern