Wann entspricht eine elektrische Anlage nicht mehr den anerkannten Regeln der Elektrotechnik? Es geht um den Sachverhalt, wann letztendlich eine elektrische Anlage nicht mehr den anerkannten technischen Regeln entspricht und dies entsprechend im Prüfprotokoll ausgewiesen werden muss. Führt diese Aussage letztendlich nicht zur Außerbetriebnahme der Anlage oder von Anlagenteilen? Bei den durchgeführten Wiederholungsprüfungen der ortsfesten elektrischen Anlagen fällt auf, dass auf dem Deckblatt generell die Aussage getroffen wird, die Anlage entspricht nicht den anerkannten Regeln der Technik. Sobald ein oder mehrere Grenzwertverletzungen im Bereich der Messwerte (Rlo, Riso, Rsch oder beim Netzinnenwiderstand) auftreten, oder ein Mangel bei der Sichtprüfung auffällt, führt dies zur Ausweisung des nicht normenkonformen Zustandes der Anlage. Diese Aussage halte ich in der Praxis für nicht belastbar. Eine oder mehrere Grenzwertverletzung(en) im Bereich der einzelnen Endstromkreise sowie ein eventuell nicht durchgehender Berührungsschutz in der Feldabdeckung nach Öffnen der Schaltschranktür oder nach Zutritt zu einem abgeschlossenen elektrischen Betriebsraum, ebenso Mängel in der Dokumentation: Sind diese gravierende Gründe der elektrischen Anlage quasi zu Bescheinigen diese entspricht nicht den anerkannten Regeln der Technik? Man denke nur an eine Grenzwertverletzung im Bereichs von Rlo (vorgegebener Hardwaregrenzwert 1 Ohm), der die tatsächliche Leitungslänge außen vorlässt. Die Ausweisung von Mängeln generell welcher Art erfolgt immer in einer separaten Liste, das Vorhandensein dieser wird ebenfalls aus dem Deckblatt der Prüfdokumentation ersichtlich. Reicht dies nicht schon aus? M. M., Bayern
Elektrische Anlage gemäß anerkannten Regeln der Elektrotechnik
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