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Praxisfrage

Elektrofachkraft als Angestellter im öffentlichen Dienst

Ich bin Geselle des Elektrohandwerks und bei einer Kommune als Hausmeister / Elektriker angestellt. Dort gibt es keine Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK). Ein Kollege, der vor kurzem zu uns kam, und ich sollen alle anfallenden Elektroarbeiten ausführen. Der Kollege war aber seit über 15 Jahren nicht mehr in diesem Bereich tätig, was beispielsweise Instandhaltung, Erneuerung und Erweiterung von Anlagen betrifft. Des Weiteren sollen wir auch die Prüfungen von Geräten und Maschinen sowie Festinstallationen ausführen. Sind wir dazu überhaupt befähigt? Welche Arbeiten darf ich als Geselle ohne Verantwortliche Elektrofachkraft überhaupt ausführen? C. S., Bayern

Expertenantwort vom 14.08.2015
Markus Klar
Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Markus Klar, LL.M.

EABCon-Ingenieurbüro Klar - Consulting Elektrotechnik-Arbeitsschutz-Betriebsorganisation. Der Berufsausbildung bei der Deutschen Post folgten eine Fortbildung zum Service-Techniker sowie eine Ausbildung zum staatlich geprüften Elektrotechniker. Anschließend studierte er Wirtschaftsingenieurwesen sowie Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Arbeitsrecht als Master of Laws. Er ist sowohl Sicherheitsingenieur (Fachkraft für Arbeitssicherheit) als auch Arbeitssystem-Organisator sowie Organisations-Referent nach REFA und Mitglied im VDE e.V. Langjährig ist er ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Gera, seit 2011 am Landesarbeitsgericht Thüringen. Markus Klar ist als Autor und freiberuflicher Ingenieur mit dem Schwerpunkt rechtssichere Betriebsorganisation, Arbeitsschutz und Elektrosicherheit beratend tätig.

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