Abschnitt 12.2.4 in der EN 60079-14 (2009-05) beschreibt die Erdung eigensicherer Stromkreise. Im sechsten Absatz geht es um Ausgleichsleiter zwischen Betriebsmitteln und dem Erdpunktanschluss zugehöriger Betriebsmittel. Hierzu nun folgende Fragestellung:
- Welche Konstellationen beschreibt dieser Abschnitt: Geht es darum, einen eigensicheren Stromkreis des Betriebsmittels allein an dieser Stelle zu erden oder zusätzlich zu dem Punkt außerhalb des Betriebsmittels, an welchem der betreffende eigensichere Stromkreis dann betriebsbedingt geerdet ist?
- Geht es anderenfalls etwa nur um den Potentialausgleich am Körper des Betriebsmittels, ohne jegliche Verbindung zum eigensicheren Stromkreis selbst? Mit Erdung des Betriebsmittels (z. B. realisiert durch das Montageverfahren) kann ja meiner Meinung nach nur der Körper des Betriebsmittels gemeint sein. Ist mit der Bezeichnung »zugehörigem Betriebsmittel« ggf. eine Barriere für den eigensicheren Stromkreis gemeint?
- Warum ist im Falle eines Zutreffens die Übereinstimmung nach a) oder b) nicht notwendig? Der Stromkreis muss doch nach wie vor entweder von Erde isoliert oder mit Erde verbunden sein.
- Wie ist letztlich dieser Text aus der Norm zu verstehen? Leider gibt es ja keine Grafik, die die Anforderungen näher erläutert.