Bei diversen Einfamilienhäusern in einem Wohngebiet werden zukünftig die Versorgungsleitungen des Wasseranschlusses gegen Kunststoffleitungen getauscht. Die Kunden wurden vom Versorgungsunternehmen aufgefordert, die Erdungsanlagen in ihren Häusern durch eine Elektrofachkraft ertüchtigen zulassen. Da die Gebäude alle zwischen 1960 und 1965 gebaut wurden sind die Potentialausgleichsleitungen am Wasseranschluss des Versorgers angeschlossen. In den meisten Fällen handelt es sich noch um TN Systeme. Was ist bezüglich der Erdungsanlage zu beachten ? Muss ein äußerer Flächen - oder Tiefenerder eingebracht werden ? Welchen Wert muss der Erder haben ? Wo ist das konkret geregelt ? Es gibt zu diesem Thema so viele verschiedene Aussagen, dass ich nicht abschließend beurteilen kann was ich meinen Kunden enpfehlen soll.
C. R., Schleswig-Holstein