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Praxisfrage

Erdung und Schutzpotentialausgleich im Anlagenbestand

In einem Mehrfamilienhaus wurde die Kupferkaltwassersteigeleitung durch eine aus Kunststoff ersetzt. Die Gasleitung ist durchgängig aus verzinktem Eisen. Es sind nur Etagengasheizungen installiert. Es gibt keinen Fundamenterder und der PEN-Leiter am Hausanschlusskasten weist laut EVU einen Erdungswiderstand von ca. 1Ω auf. Es gab nur einen Potentialausgleich an der Wasseruhr. Auf dem Dach befindet sich eine Sat-Anlage, deren Erdungsleitung (16mm2, massiv) durch einen benutzten Schornstein und durch einen Keller nach außen geführt wurde. Ca. 0,5m vom Haus entfernt ist ein Kreuzerder eingeschlagen worden und die vorgenannte Erdungsleitung ist daran angeschlossen. Unter dem Dach befindet sich noch zusätzlich eine Potentialausgleichschiene. Meine Aufgabe ist es nun, eine Zählerzentralisation zu errichten. Hierzu verlege ich 4 x 25mm2 vom Hausanschluss zum Zählerschrank und Steigeleitungen von 5 x 10mm2, die mit SLS-Schalter 50A abgesichert sind. Bezüglich des durchzuführenden Potentialausgleichs gibt es verschiedene Auffassungen. Meiner Ansicht nach betrifft die Installation VDE 0100 T410 2007-06, T540 2007-06, T701 2008-10, VDE 0855/1 2005-10 (EN 60728-11). • Sat-Erdung nach VDE 0855, Bild 8 Seite 33: Staberder 1m vom Haus entfernt, Ableitung 16mm2 massiv an der Außenfassade auf kürzestem Weg mit dem Kreuzerder verbunden, geschliffen ins Haus auf die Haupterdungsschiene geführt. Potentialausgleich der Koaxialleitungen unter dem Dach durch Verbindung aller Koaxialschirme, Anschluss an den Mast mit mindestens 4mm2. • Schutzpotentialausgleichsleiter Gasleitung an Haupterdungsschiene. • Durch die Wasserleitung kann kein Potential eingeschleppt werden und muss meiner Meinung nach nicht mit der Haupterdungsschiene verbunden werden. • Die Etagenheizung ist keine Zentralheizung und muss nicht an die Haupterdungsschiene angeschlossen werden. Es ist in den Wohnungen kein zusätzlicher Schutzpotentialausgleich erkennbar. Dieser sollte zusätzlich in mindestens 4mm2 durchgeführt werden, ist meiner Meinung nach aber nicht Bestandteil der Zählerzentralisation und somit nicht durch die Hausgemeinschaft, sondern durch den Wohnungsinhaber durchzuführen. Können Sie meine Meinung teilen? Hierzu noch die Anmerkung, dass es die Meinung eines Kollegen gibt, in jede Wohneinheit eine Erdungsleitung 16mm2 mit PA-Schiene zu ziehen und von dort einen Potentialausgleich an einen möglichen Rest der Kaltwasserkupferleitung zu erstellen. Ist es ggf. zulässig, von der geerdeten Gasleitung eine Brücke zu den einzelnen Kupferrohren zu erstellen und bei Erneuerung der Badezimmer einen zusätzlichen Schutzpotentialausgleich zu erstellen? - D. G., Hessen

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