Ein Unternehmen, das häufig Doppelböden in elektrotechnischen Räumen wie NS-, MS- oder Trafostationen, aber auch in Büros verlegt, beauftragt mich häufig, die Erdung auszuführen. Dabei ergibt sich für mich das Problem, zu entscheiden, welche Form von Erdung erforderlich ist und welche Vorschriften dafür gültig sind. Die Doppelbodenplatten liegen auf verzinkten Stahlstützen mit leitfähigen PE-Schalldämm-Auflagen. Die Stützen sind auf dem Rohboden verklebt. Bei größeren Bauhöhen steift man die Stützen gegeneinander mit Querstreben aus 1 mm Blech im Maß 30 x 30 x 537mm aus. Bei einer speziellen »Schaltwartenkonstruktion« werden die Stützen mit Stahl-C Profilen 40 x 40 x 2mm miteinander verbunden usw. Die Frage ist nun, wie bei den unterschiedlichen Konstruktionsformen eine zulässige Erdung bzw. Ableitung der elektrostatischen Aufladung erfolgen muss. 1) M.E. ist nur die zuletzt beschrieben Schaltwartenkonstruktion mit den verschraubten C-Profilen geeignet, eine wirkliche Erderfunktion zu übernehmen. Es muss nur noch eine Erdungsschelle an einem Doppelbodenfuß montiert und mittels entsprechender Erdungsleitung mit dem Gebäudepotentialausgleich verbunden werden. 2) Bei der Verbindung der Doppelbodenstützen mit eingehängten oder auch mit Bohrschrauben verschraubten 1-mm-Blechstreben ist meiner Meinung nach keine ausreichend leitfähige Verbindung zwischen den Stützen geschaffen, so dass eine Erdungsfunktion dadurch nicht erreicht wird. In Räumen mit vielen stromführenden Kabeln, die auf dem Rohboden ausgelegt werden und im Fehlerfall Spannung an die Doppelbodenstützen abgeben, finde ich dies nicht ausreichend. Gibt es eine Bestimmung, die etwas anderes besagt? Darf in diesem Fall eine Erdung ausgeführt werden, indem nur alle 40 m2 eine Erdungsschelle an den Doppelbodenfüßen montiert und mit dem Potentialausgleich verbunden wird? In Räumen mit vielen stromführenden Kabeln empfehle ich die komplette Erdung der Unterkonstruktion vorzunehmen, indem alle Stützen mittels Cu-Erdungsband mit im Querschnitt mind. 16 mm2 miteinander verbunden und dann an den Potentialausgleich angeschlossen werden. Fraglich ist, ob in diesem Fall auch eine Verschraubung des Erdungsbandes mit dem Doppelbodenfuß mittels Rundkopfschrauben 6 x 16 verzinkt erfolgen kann. Dies soll häufiger auf Baustellen geschehen. Auf welcher Vorschrift beruht das? 3) Wenn die Doppelbodenplatten nur lose auf den Stützen ausgelegt sind, genügt dann die unterseitige Beschichtung mit dem 0,5-mm-Stahlblech bzw. einem Alu-Feinblech, um eine leitfähige Verbindung zwischen den Stützen herzustellen? 4) Wäre es dann zulässig nur alle 40m2 eine Erdungsschelle zu montieren, um eine Erdung des Doppelbodens zu erreichen? 5) Wenn der unter 3) beschriebene Doppelboden nicht in einem Elektroraum, sondern in einem Büro aufgestellt ist, und nur gefordert wird, dass eine Ableitung der eventuell entstehenden statischen Aufladungen zu erfolgen hat, genügt dann die Montage einer Erdungsschelle alle 40m2 am Doppelbodenfuß und die Anbindung von dort an den Potentialausgleich? D. G., Berlin
Erdung von Doppelböden in elektrischen Betriebsstätten
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