In meinem Arbeitsbereich bin ich für die Messungen nach DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100-A1, DIN EN 60204-1 (DIN VDE 0113), DIN 0701-0702 sowie DGUV-V3 nach BetrSichV und ArbSchG verantwortlich. Bei einem Kunden habe ich einen Bericht zur Anlagenvorprüfung nach DIN VDE 0105-100/A1 bzw. 0100-600 (da keine Erstprüfungsprotokolle vorlagen) erstellt. Wir sind dort ausschließlich für die Messungen beauftragt. Eine andere Elektroinstallationsfirma erledigt dann die Beanstandungen. Nach der »Reparatur« der Mängel traf die ausführende Firma eine Aussage, die ich nirgendwo nachvollziehen konnte: »Eine Kabeltrasse (Metall), die u. A. die Einspeiseleitungen zum Hauptverteiler beinhaltet, befindet sich in einem geschlossenem Raum (in dem die Kabeltrasse installiert ist) und enthält keine Zu- oder Ableitungen in einen anderen Brandabschnitt. Es handelt sich also um eine in sich geschlossene ca. 4m gerade Linie. Dies Kabeltrasse muss nach Norm im TT-System nicht geerdet werden.«
Können Sie mir diese Vorschrift nennen?
T. H., Nordrhein-Westfalen