Ist es zulässig, von der Erdung der Steuerspannung abzusehen, wenn auch bei unbeabsichtigtem Anlaufen der Anlage keine Gefahr für Menschen besteht? Dies wäre der Fall, wenn sich bewegende Teile aufgrund einer Kapselung unzugänglich sind, z. B. Absaugungen, Lüfter, Pumpen. Bei einer Metallplatte im Schaltschrank könnte, wenn die Steuerspannung nicht geerdet ist, ein Schließer durch Isolationsfehler in der Verdrahtung überbrückt werden, was einen ungewollten Anlauf zur Folge hätte. Ist die Steuerung jedoch in einem Plastikkasten verbaut, würden schadhafte Leiter im Steuerstromkreis nicht mit einer geerdeten Metallplatte in Berührung kommen. Daher stellt sich die Frage, ob eine Erdung der Steuerspannung auch in diesem Fall notwendig ist. In einem Plastikkasten würden auch nur kleine Steuerungen mit einem Schütz oder Relais verbaut, z. B. Ein- und Ausschalten einer Pumpe über Füllstandsensoren. J. R., Bayern
Erdung von Steuerspannungen
Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”,
Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge:
PELV-Stromkreise neben Stromkreisen anderer Spannungen
Mit freundlichen Grüßen
Michael Muschong, Redaktion “de”
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