Ein Kunde bat mich für seinen zwei Jahre alten Neubau ein Angebot für eine 7-kWp-PV-Anlage zu erstellen. Bei der Vorabbesichtigung stellte ich jedoch fest, dass die Steigleitung vom Hausanschlusskasten zur Zählerverteilung mit Ölflex 4x16 mm2 ausgeführt ist. Des Weiteren wurde der Kombiableiter (Überspannungsschutz auf den Sammelschienen) mit 16 mm2 flexibel zur PA-Schiene verbunden.
Der Neubau wurde von einer eingetragenen Elektroinstallationsfirma installiert, der damals auch den Zähler selber montierte. Was soll ich jetzt tun? Ich könnte den Auftrag ablehnen und alles so belassen, oder bin ich etwa in der Pflicht, die Anlage VDE-konform herzustellen. Ich könnte auch den Auftrag annehmen und alles so belassen und dies im Abnahmeprotokoll vermerken. Vorab habe ich den Hausbesitzer mündlich informiert, dass dies nicht regelkonform ist.
Ich müsste zum Anschluss der PV-Anlage nur im Verbraucherfeld der Zählerverteilung für den Wechselrichter einen dreipoligen Sicherungsautomat und RCD einbauen und entsprechende Erdungsleitungen zur PA-Schiene verlegen.
E. Z., Bayern