Wir haben in unserem metallverarbeitenden Betrieb einen Installationsstandard der 60er- bis 70er-Jahre. Die 32-A-CEE-Steckdosen und Schukosteckdosen sind ohne FI-Schalter im Einsatz. Sogar im gesamten Fertigungsbereich ist kein FI-Schalter vorhanden. Nun zu unseren Fragen:
- Müssen die Steckdosen mit einen FI-Schalter nachgerüstet werden?
- Muss bei Erneuerung z. B. einer einzelnen 32-A-CEE-Steckdose diese mit einem FI-Schalter versehen werden?
- Unser Maschinenpark besteht größtenteils aus Maschinen der Baujahre 1960 … 1970. Hierzu gehören Walzen, Scheren, Bohrmaschinen etc. Fällt nun z. B. ein Schaltschütz aus diesem Zeitraum aus, so dass
es gegen ein Bauteil neueren Datums getauscht werden muss, sehe ich ein Problem. Es ergibt sich damit m. E. eine automatische Anpassung an neue Anschlussbedingungen bzw. Vorschriften. Wie sieht es hier mit dem »Bestandsschutz« aus?
M. R., Hessen