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Praxisfrage

Fluchtwegbreiten in Technikräumen

In einem Raum für Datentechnik sollen gegenüberliegend zwei Schrankreihen mit jeweils 4 Datenschränken angeordnet werden. Die Schränke weisen eine Breite von 80 cm auf und verfügen vorne und an der Rückseite über geteilte Türen. Der Abstand der beiden Schrankreihen zueinander beträgt 1,50 m. Der Abstand soll auf Wunsch des Bauherrn so groß gewählt werden, damit Geräte (Server o. ä.) problemlos in die Schränke eingebaut werden können. Weiterhin sollen die beiden Schrankreihen mit einem entsprechenden Abstand zu den Wänden angeordnet werden, um Anschluss- und Wartungsarbeiten an der Rückseite der Geräte zu vereinfachen. Aufgrund der Raumdimensionen und Schwenkbereiche der geteilten Türen (von 90 Grad) an der Rückseite der Schränke ergibt sich damit ein Abstand zwischen den geöffneten Türen und der jeweiligen Wand von 25 cm als Fluchtwegbreite. Wir haben jedoch dem Bauherrn empfohlen, den Raum so zu vergrößern, dass sich an den jeweiligen Rückseiten der Schränke (bei geöffneten Türen) eine Fluchtwegbreite von mindestens 50 cm ergibt. Diese Angabe zum Wandabstand wurde in Anlehnung an die VDE DIN 0100-729 (Stand 2010-02), Anhang A ermittelt. Diese beinhaltet das Errichten von Niederspannungsanlagen (Teil 7 beschreibt die Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - Bedienungs- und Wartungsgänge), hier jedoch bei Verteilungen. Ein weiterer Hinweis auf die gleiche Fluchtwegbreite findet sich in der Arbeitsstättenrichtlinie für Raumabmessungen + Bewegungsflächen und Verkehrswege. Der Bauherr findet unseren Hinweis nicht ausreichend relevant und stimmte der Vergrößerung des Raumes nicht zu. Wir möchten Sie daher um Stellungnahme bitten, ob Ihrer Ansicht nach noch weitere Vorschriften in Ansatz gebracht werden müssen (können) und wie dieser Punkt von Ihnen bewertet wird. J. N., Nordrhein-Westfalen

Expertenantwort vom 25.05.2016
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Frank Ziegler

Elektrotechniker-Meister; Öffentliche bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Elektrotechniker Handwerk der HWK Stuttgart. VDS Sachverständiger für die Prüfung elektrischer Anlagen nach VDS 3602 und VDS Thermografiesachverständiger

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