Auf dem Spitzdach meiner Garage sollte ursprünglich ich eine ca. 10-kWp-PV-Anlage installiert werden. Dazu habe ich mehrere Angebote eingeholt und den Firmen u.a. ein Foto unserer Hauptverteilung usw. mitgeschickt (Bild). Die verschiedenen Anbieter teilten mir mit, dass in der vorhandenen Anlage ein APZ-Feld fehlt und der örtliche Energieversorger keinen Zweirichtungszähler einbauen würde (das APZ-Feld dient zur Aufnahme des Smartmeter Gateways). Auf Nachfrage beim Energieversorger kam folgende Antwort: »(…) bezüglich Ihrer Anfrage von heute können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Ein APZ-Feld muss vorhanden sein. Das APZ-Feld kann an eine vorhandene Verteilung, wie in der Norm vorgesehen, angebaut werden. Die derzeit geltenden Normen und Regeln für die Elektrotechnik werden im Wesentlichen vom VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik) und FNN (Forum Netztechnik Netzbetrieb) erarbeitet und herausgegeben. (…) Abschlusspunkt Zählerplatz (APZ) (…) Im Zählerschrank ist ein Raum für APZ nach VDE-AR-N 4100 (April 2019) und DIN VDE 0603-1 vorzusehen. Er dient als Schnittstelle zwischen Hausübergabepunkt (HÜP) und dem Zählerplatz (…) Eine Platzierung des APZ außerhalb des Zählerschrankes ist nicht gestattet«. Der hevorgehobene Satz widerspricht doch der mir vorliegenden Aussage eines Herstellers (Hensel), dass das APZ-Feld an eine vorhandene Verteilung, wie in der Norm vorgesehen, angebaut werden kann. Die Rückfrage bei einem Anbieter ergab, dass ein APZ-Feld immer notwendig sei und dieses problemlos neben dem Zählerschrank angebaut werden könne. Wie ist das zu bewerten?
H.B., Nordrhein-Westfalen