Ich besuche zur Zeit den Vorbereitungskurs zum Meister im Elektrotechniker-Handwerk. Gelegentlich kommen diverse Dozenten/Vertreter von versch. Herstellern um Ihre Produkte vorzuführen, bzw. um über neue Normen/Vorschriften aufzuklären. Im konkreten Fall geht es hier um die Neufassung der normen VDE 0100-443 und VDE 0100-534 und um folgende Fragen:
- Vertreter A behauptet, im unteren Anschlussraum (Sammelschienen) dürften nur SPDs installiert werden, wenn ein äußerer Blitzschutz installiert ist; dieser SPD muss dann Typ 1+2 sein, ansonsten (wenn kein äußerer Blitzschutz besteht) müsste der SPD (Typ 2) auf die Hauptleitungsklemme nach dem Zähler angeschlossen sein, ausser das EVU erlaubt den Anschluss vor dem Zähler. (Vorschriften in den TAB). Vertreter B sagt, sein Produkt (Ableiter Typ 2) dürfte in jedem Fall auf die Sammelschienen geklemmt werden, auch ohne äußeren Blitzschutz und ohne »extra Erlaubnis« des EVU.
- Vertreter A sagt, dass in jedem Fall ein Überspannungskonzept zusammen mit dem Bauherrn/ Architekt erstellt werden muss, welche Steckdosen – zusätzlich zum Ableiter Typ 2 im Verteiler – mit einem Ableiter Typ 3 ausgestattet werden sollen. Dieses Konzept soll dann schriftlich festgehalten werden und mit einer Unterschrift des Bauherrn/Architekten den Installateur entlasten, bzw. von Regressansprüchen freistellen. Vertreter B sagt hierzu nichts.
- Vertreter A behauptet, durch die Neufassung der Normen wäre automatisch eine Pflicht entstanden, die vom Versorger kommenden Telekommunikationsleitungen bzw. Kabel-Internet-Leitungen und die Leitungen einer Sat-Schüssel, also alle Leitungen die von außen ins Gebäude führen, müssten somit auch in das Überspannungskonzept einbezogen werden. Von Vertreter B hierzu auch keine Aussage.