Meine Frage bezieht sich auf eine Überprüfung und Nachrüstung der elektrischen Anlage in Abstimmung mit einem ortsansässigen Elektrobetrieb. Bei der Besichtigung der Elektroanlage eines vermieteten Einfamilienhauses in Bonn (Nordrhein-Westfalen) ist mir aufgefallen, dass in dieser ein Fehlerspannungs-Schutzschalter (FU-Schutzschalter) eingebaut ist. Wie ich bei der Besichtigung der Anlage feststellen konnte, ist ein TT-System vorhanden. Der Schutz der elektrischen Anlage erfolgt durch:
- Überstromschutzorgane
- einen zweipoligen FI-Schutzschalter 25/0,03 A für das Badezimmer, eingebaut in einem Unterverteiler (separater Stromkreis LS-B16 A);
- einen Fehlerspannungsschutzschalter, der in der Hauptzuleitung zwischen dem HAK und der Messeinrichtung eingebaut ist (Netzbetreiber RWE).