Da in meinen Betrieb zurzeit neue Spannungsprüfer angeschafft werden sollen, es sollten möglichst digitale bzw. ohne Zeiger anzeige sein, da es hier oft zu Ablesefehlern kommt. Da wir viele EX-Bereiche haben stellt sich für mich nun die Frage, ob ein Spannungsprüfer – der heutzutage ja meist eine Hilfsspannung über Batterien hat (2x 1,5V AA/AAA Zellen) versorgt wird – überhaupt zulässig ist? Nach meiner Meinung müsste er zumindest zum Spannungsfreiheit feststellen zulässig sein, da hier ein Vorhandensein einer Spannung unwahrscheinlich ist. Ebenso ist ja ein EX-Multimeter (Fluke 28EX)
- zum Spannungsfreiheit feststellen nicht erlaubt.
- besteht hier ja ebenfalls die Möglichkeit mit den Messspitzen einen zündfähigen Funken zu erzeugen.
Außerdem stellt sich dann die Frage wie es bei der Wiederholungsprüfung nach VDE 0105 Teil1, Teil100 bzw. 0100-600 zu handhaben ist?
M. S., Bayern