Ist es erlaubt, als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten selbständig Aufträge im Bereich der Geräteprüfung bzw. E-Check anzunehmen und abzuarbeiten? Konkreter: Es würde ein nebenberufliches Gewerbe eröffnet und die handelnde/verantwortliche Person ist von der Qualifikation lediglich eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.
PP22163