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Praxisfrage

Gewährleistung für Brandwarnanlage

In einem Kindergarten wurde die komplette Elektroinstallation ausgeführt. Dazu gehörte auch die Installation einer Brandwarnanlage (BWA). Die ausführende Firma verkabelte die Anlage mit den erforderlichen Bauteilen, Handmeldern, Rauchmeldern, Sirenen und den kompletten Anschluss der Bauteile. Sowohl der Anschluss der Brandmeldekabel an die Brandwarnanlage als auch deren Programmierung und Inbetriebnahme erfolgte durch die Lieferfirma. Es gab die Absprache, dass zwischen der ausführenden Elektrofirma und dem Auftraggeber ein Wartungsvertrag abzuschließen ist. Im Innenverhältnis war mit der Lieferfirma (die eine Zulassung für Brandmeldeanlagen vorweisen kann) vereinbart, die Wartung im Auftrag der Elektrofirma vorzunehmen. Die ausführende Elektrofirma, hat jetzt erfahren, dass das Planungsbüro die Lieferfirma beauftragt hat, zusammen mit der Inbetriebnahme der Brandwarnanlage, einen Wartungsvertrag mit dem Auftraggeber abzuschließen. Hinsichtlich dieser neuen Sachlage stellt sich die Frage, ob die ausführende Elektrofirma hinsichtlich eines Wartungsvertrages mit der Lieferfirma nunmehr die Gewährleistung der Brandwarnanlage verweigern kann. Zur Begründung wird angeführt, dass durch die Inbetriebnahme der Anlage, Abnahme durch das Planungsbüro und dem Auftraggeber die Anlage als fehlerfrei abgenommen wurde. Wegen des Wartungsvertrags mit der Lieferfirma ist nicht auszuschließen, dass im Wartungsfall ein Defekt vorliegt. Somit wäre die auszuführende Elektrofirma dann ja nicht in die Pflicht der Gewährleistung zu nehmen. H. K., Bayern

Expertenantwort vom 11.11.2019
Dipl.-Ing. Horst Berger
Dipl.-Ing. Horst Berger

Experte für Brandschutz und Sicherheitstechnik bei der VDS Schadenverhütung

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