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Praxisfrage

Haftung für Arbeiten einer fremden Installationsfirma

Sehr geehrtes de Team, ein Investor plant einen Neubau eines Supermarktes (NORMA).Er hat die Arbeiten komplett an eine Slowenische Firma vergeben, die nun auch die Elektroinstallation ausführen Soll. Da diese Slowenische Installationsfirma keine Eintragung ins Installateur Verzeichnis hat können sie die Anlage nicht beim EVU anmelden. Nun sollte Ich die Anmeldung und VDE Messungen Übernehmen. Ich Habe mich nun geweigert dies zu machen da ich ja Dann die Verantwortung für die gesamte Arbeit der Slowenischen Firma übernehme. Wenn mich nun der Investor nur mit dem Netzanschluss beauftragen würde, und ich Die Zähleranlage liefere und Installiere und Anmelde, und als Übergabepunkt Zählerabgang vereinbare. Kann ich Dann noch für Installationsmängel der Slowenischen Firma belangt werden? Natürlich Muss ich Dann für Die Anlage die erforderlichen VDE Messungen Durchführen, und einen Prüfbericht Erstellen. Was ist ihre Meinung? Wie kann oder soll ich vorgehen um Nicht für die Installationsfirma und Folgeschäden Haftbar gemacht zu werden. Danke für ihren Fachlichen Rat und schnelle Antwort wäre ich sehr Dankbar. M. M., Bayern

Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”,
Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge:

Kunde installiert selber – Elektrofachbetrieb stellt nur den Zählerantrag?

Eigenleistungen des Auftraggebers

Betrieb ohne Eintragung in das Installateurverzeichnis

Mit freundlichen Grüßen

Michael Muschong, Redaktion “de”

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