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Praxisfrage

Haftung bei kirchlichen Einrichtungen bei Mängeln und Unterlassungen

Im Rahmen einer privaten Veranstaltung in einer Einrichtung der katholischen Kirche ist mir aufgefallen, dass dort erhebliche Mängel an der elektrischen Anlage vorhanden sind. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Leichtbau in Holzbauweise, der mit Pertinax-Wandelementen wasserfest von außen verkleidet ist. Im Gebäude befinden sich mehrere elektrische Betriebsmittel, wie Leuchten, CEE-Steckdosen und Leitungsauslässe, die entweder nicht der Bestimmung entsprechend montiert wurden oder lose an Leitungen vom Typ NYM-J hängen oder nicht fachgerecht abgedeckt sind. Auch Bissspuren von Nagetieren, wie sie in Küchen oft vorzufinden sind, finden sich dort. Bei der Einrichtung handelt es sich nicht um eine gewerblich genutzte Einheit. Das Gebäude unterliegt allerdings nicht der Versammlungsstättenverordnung. In Anbetracht der finanziell angespannten Lage der Gemeinde wurden in den letzten Jahren weder Prüfungen nach VDE 0105 Teil 100 bzw. nach VDE 0701/0702 durchgeführt noch ist dort bekannt, dass es solche Prüfungen und Fristen zur Prüfung gibt. Auch die ortsveränderlichen Geräte werden dort nicht geprüft, obwohl dies z.T. gewerblich nutzbare Geräte sind, die – wenn man sie benutzt – erheblich beansprucht werden. Wer ist bei einer solchen Einrichtung für den einwandfreien Zustand der überlassenen Sache inkl. der elektrischen Betriebsmittel verantwortlich? Der Pfarrer, die Diözese oder derjenige, welcher den Schlüssel der Einrichtung verwaltet (im Zweifelsfall der Hausmeister)? I. M., Hessen

Expertenantwort vom 04.03.2016
Markus Klar
Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Markus Klar, LL.M.

EABCon-Ingenieurbüro Klar - Consulting Elektrotechnik-Arbeitsschutz-Betriebsorganisation. Der Berufsausbildung bei der Deutschen Post folgten eine Fortbildung zum Service-Techniker sowie eine Ausbildung zum staatlich geprüften Elektrotechniker. Anschließend studierte er Wirtschaftsingenieurwesen sowie Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Arbeitsrecht als Master of Laws. Er ist sowohl Sicherheitsingenieur (Fachkraft für Arbeitssicherheit) als auch Arbeitssystem-Organisator sowie Organisations-Referent nach REFA und Mitglied im VDE e.V. Langjährig ist er ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Gera, seit 2011 am Landesarbeitsgericht Thüringen. Markus Klar ist als Autor und freiberuflicher Ingenieur mit dem Schwerpunkt rechtssichere Betriebsorganisation, Arbeitsschutz und Elektrosicherheit beratend tätig.

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