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Praxisfrage

Handel mit modifizierten Tauchmotorpumpen

Wir sind für einige Pumpenhersteller Generalvertreter in Deutschland. Außerdem sind wir auch selbst Hersteller von Pumpaggregaten. Jetzt stellt sich immer wieder die Frage nach der Prüfung der Pumpen, die wir nur weiterverkaufen. Ich bin der Meinung, dass wir, solange wir die Pumpen ohne Änderungen (an der Elektrik) eins zu eins weiter verkaufen, keine Prüfungen durchführen müssen. Im Rahmen der Erst- oder Werksprüfung ist hierfür ja der Hersteller verantwortlich, der uns die Sicherheit seines Produktes auch mit einer CE- Konformitätserklärung bestätigt. Wie sieht die Sache aber aus, wenn wir z. B. einen anderen Stecker an der Zuleitung zur Pumpe anschließen? Nach meinem Verständnis von der 0701/0702 stellt dies laut Begriffserklärung eine Änderung an der Pumpe da. Somit müssten wir in diesem Fall doch eine solche Prüfung durchführen. Oder ist dies nicht erforderlich, weil die Pumpe neu, also unbenutzt ist? Außerdem ist einer meiner Kollegen auf die Idee gekommen, dass wir die Prüfung nicht durchführen müssen, wenn wir für die Pumpen eine CE-Konformitätserklärung erstellen. Ist das richtig? Ich bin nämlich auch hier anderer Meinung. Ich würde sagen, eine Prüfung ist so oder so durch uns durchzuführen. Zu guter Letzt kommt noch ein anderer Punkt zum Tragen, der aber nur relevant ist, wenn wir die Prüfungen durchführen müssen. Die besagten Tauchmotorpumpen sind im Pumpenkopf (Bereich um das Klemmbrett) mit einer Elektronik ausgestattet. Diese ist für den Schutz der Pumpe und den Start verantwortlich. Also in den meisten Fällen eine Stern- / Dreieck-Kombination. Wenn ich jetzt die Prüfungen durchführen muss, dann kann ich u. a. wegen der Schütze die Wicklung nicht mit durchmessen. Hier haben wir bislang die Pumpe geöffnet und die Schütze mechanisch betätigt, damit wir die Wicklung mit messen können. Ist das überhaupt im Sinne der 0701/0702? Denn zum einen erhöht das den Aufwand. Aber was noch wichtiger ist: nach dem Öffnen werden auch neue Dichtungen benötigt (Herstellervorgabe). C. K., Niedersachsen

Expertenantwort vom 15.07.2015
Markus Klar
Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Markus Klar, LL.M.

EABCon-Ingenieurbüro Klar - Consulting Elektrotechnik-Arbeitsschutz-Betriebsorganisation. Der Berufsausbildung bei der Deutschen Post folgten eine Fortbildung zum Service-Techniker sowie eine Ausbildung zum staatlich geprüften Elektrotechniker. Anschließend studierte er Wirtschaftsingenieurwesen sowie Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Arbeitsrecht als Master of Laws. Er ist sowohl Sicherheitsingenieur (Fachkraft für Arbeitssicherheit) als auch Arbeitssystem-Organisator sowie Organisations-Referent nach REFA und Mitglied im VDE e.V. Langjährig ist er ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Gera, seit 2011 am Landesarbeitsgericht Thüringen. Markus Klar ist als Autor und freiberuflicher Ingenieur mit dem Schwerpunkt rechtssichere Betriebsorganisation, Arbeitsschutz und Elektrosicherheit beratend tätig.

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