In einer bestehenden Industrieinstallation aus den 1960er-Jahren sind von der Niederspannungshauptverteilung (NSHV) zu den einzelnen Hallenverteilern Leitungen des Typs NYY 4 x 95 mm² verlegt. Die Längen betragen teils bis zu 180 m. Alle verlegten NYY-Leitungen haben einen guten Zustand. Da die gesamte Schaltanlage (NSHV) erneuert werden soll (u.a. durch Einbau von zeitgemäßen Leistungsschaltern, neuen berührungssicheren Verteilerfeldern usw.), sollen auch Differenzstromwandler zur Fehlerstromerfassung eingebaut werden. Alle Leitungen sind gemäß des Jahrs der Errichtung 4-adrig. Die Installation in Kabelschächten und Kranbahnen ist schwer zugänglich und aufwendig verlegt. Hier nun meine Fragen:
- Ist es normativ möglich, durch Parallelverlegung einer PE-Einzelader (95 mm²) zu jedem NYY-Kabel aus einem 4-adrigen ein 5-adriges »Kabel« herzustellen?
- Darf ich dann dieses »Kabel« auch für Differenzstrommessungen nutzen?
- Gibt es in Ihrer Zeitschrift schon Beiträge, die sich dieser Thematik widmen? G. S., Nordrhein-Westfalen