Im Rahmen einer Prüfung der Elektroinstallation (Wohnhaus, fünf Wohneinheiten; Errichtung v. ca. sechs Jahren) durch einen Sachverständigen wurde mir mitgeteilt dass die verwendeten Hohlwanddosen (Kaiser Typ 9263-21 Nachfolgemodel -22) für Außensteckdosen nicht zulässig seien, da die Dosen selber nur eine Schutzart von IP 30 aufweisen. Die Montage erfolgte: 1. in Fermacellplatten 12mm 2. in Holzweichfaserplatten (mit Pu Schaum eingeschäumt) eine spezielle Dose für Holzweichfaserplatten war noch nicht am Markt verfügbar. 3. in Fassadenplatten 8mm mit Hinterlüftung Meines Erachtens wird die Schutzart IP44 nicht durch Hohlwanddose erbracht, sondern durch die verbaute Klappdeckelsteckdose mit eingesetzten Dichtungsflansch (verbaut wurde von Fa. Jung Dichtungsflansch 551WU, die Steckdose A1520klww sowie der Rahmen AS581ww). Über eine Stellungnahme bezüglich der Hohlwanddose Kaiser Typ 9263-21 /-22 mit der Schutzart IP 30 und deren Verwendung für Außensteckdosen würde ich mich freuen.
PP21143