Im Praxisproblem »Ex-Schutz und Zuordnung der Betriebsmittel« (»de« 12.2018) sind Betriebsmittel zu sehen (Bild), die in Berührung mit brennbaren Materialien stehen. In der DIN VDE 0100 705.512.2 steht: »Steckdosen sind so anzuordnen, das eine Berührung mit brennbaren Material nicht zu erwarten ist.« Meine Fragen hierzu:
- Meiner Ansicht nach, wären dann die Steckdosen nicht normenkonform installiert oder übersehe ich da etwas?
- Könnte ein Schild, das auf das Entfernen von brennbarem Material hinweist, das Problem lösen?
- Darf die Steckdose dann überhaupt auf Holz montiert werden?
- Gilt die Anforderung auch für andere Betriebsmittel?
- Würde ein Holzbrett über den Steckdosen (als Schmutzfang) das Problem lösen?