In meiner Firma sind bei einem laufendem Wohnhausumbau (Bj. 1970) einige Differenzen zwischen ausführender Firma und dem Elektroplaner aufgetaucht:
- Sämtliche Wohnhausräume werden elek-trisch komplett erneuert. Im Zuge dieser Arbeiten wurden alte Elektroinstallationsrohre für die Verbindung zu Schaltern und Steckdosen wieder genutzt. Dies wurde bemängelt mit der Begründung, dass diese Rohre nicht den aktuell gültigen Normen entsprechen und die Rohre nicht in den Installationszonen verlegt wurden. Gilt hier ein Bestandsschutz?
- Nach Aufforderung des Elektroplaners führten wir bei allen Leitungsdurchführungen durch metallene Profilschienen einen Kantenschutz aus. Diese bewerkstelligten wir mittels aufgeschnittenen Elektroinstallationsrohren. Diese Ausführung wurde ebenfalls bemängelt, da das Elektroinstallationsrohr dafür nicht hergestellt und zertifiziert wäre und das CE-Zeichen erloschen sei. Der Planer beruft sich auf die DIN VDE 0100 Teil 520: 522.8.1.9. Bedeutet dies im Umkehrschluss, dass überhaupt keine Leitungen auf scharfen Kanten aufliegen dürfen, auch wenn diese nicht beschädigt werden?
- Der bereits installierte Elektroinstallationskanal wurde für die Leitungen neu errichteter Stromkreise genutzt. Der Planer bemängelte dies mit dem gleichen Wortlaut wie unter dem ersten Punkt.
- Gibt es in den DIN-VDE-Normen Aussagen bezüglich Installationszonen, z.B. ob für Betriebsmittel außerhalb der Installationszonen der kürzeste Weg zu einer waagrechten Zone gewählt werden muss? Manchmal ist ja der kürzere Weg nicht immer der praktischste. Dürfen also Leitungen und Rohre zu Verteilern (Stromkreisverteiler, große Abzweigkästen) nur senkrecht dorthin verlegt werden? Das erste Argument im Bezug auf die Nichteinhaltung der Installationszonen tritt in der Praxis ja auch auf, wenn Leitungen z.B. in alte Wasserrohre eingezogen werden.
- Steckdosen in Räumen, die man vor dem Umbau als Hobbyräume nutzte, werden in ein Badezimmer und in ein Arbeitszimmer umgebaut. Die Steckdosen wurden in Ort und Lage nicht verändert. Dürfen diese Steckdosen weiterhin mit klassischer Nullung betrieben werden oder entfällt hier der Bestandsschutz wegen der Nutzungsänderung? Wie beurteilen sie die gegebene Situation?