Da wir als Dienstleistungsunternehmen Partner bzw. Subunternehmer mit der Durchführung von Wallbox-Installationen beauftragen und wir ein Netzwerk in ganz Deutschland betreuen, kommt es des Öfteren zu verschiedenen Interpretationen der aktuellen Normen. Grundsätzlich ist mir bewusst, dass der Errichter die Verantwortung für sein Werk übernehmen muss. Uns und unseren Partnern ist die Einhaltung und richtige Umsetzung der aktuellen Normen und Vorschriften natürlich wichtig.
Folgende Fragen betreffend einer Wallbox-Installation im privaten Bereich (nicht halb-öffentlich oder öffentlich) in Bestandsanlagen kommen immer wieder mit unterschiedlichen Interpretationen bei uns an:
- Zunächst geht es um die Definition von Dauerstromverbrauchern und die damit einhergehende Anpassung des netzseitigen Anschlussraums (SLS, SPD) durch die Änderung des Verbrauchsverhaltens. Einige Partner von uns sehen generell die Wallbox als Dauerstromverbraucher und wollen den Zählerschrank auf den aktuellen Stand bringen, was teilweise mit enormen Kosten für den Anlagenbetreiber verbunden ist (Stichwort: Zählerschrankerneuerung). Wir sind jedoch der Ansicht, dass ein Dauerstromverbraucher ein Betriebsmittel ist, das dauerhaft Strom verbraucht – so, wie es das Wort an sich schon definiert. Leider gibt es meines Wissens keine normative Definition eines Dauerstromverbrauchers. Die Anpassung wird in diesem Zusammenhang mit der Tabelle 7 unter Punkt 7.3.2 der VDE AR-N 4100 begründet. Dort wird für einen Dauerstromverbraucher ein SLS 35A/SLS 50A gefordert und der vorhandene SLS 63A müsste weichen. Dies ist für mich technisch nicht sinnvoll, vorausgesetzt die Innenverdrahtung ist für die Strombelastung richtig ausgewählt und die Überstromschutzeinrichtungen inklusive Selektivität sind gegeben. Kurzum, der sichere Betrieb der Anlage ist gewährleistet.
- Einige Partner sehen die in der DIN VDE 0100-534 genannte zusätzliche SPD Typ 2 bei einer Kabellänge von mehr als 10 m als Pflicht an. Dem Wortlaut der Norm ist jedoch zu entnehmen, dass dieser mit »sollte« empfohlen ist. Wir klären den Kunden auf – d. h. bezüglich Funktion, Wirkung sowie Versicherungsschutz – und überlassen ihm als Anlagenbetreiber die Entscheidung.
- Einige Partner sehen den Tausch einer vorhandenen, angemeldeten Wallbox gegen eine neuere mit derselben Bemessungsleistung als einen Grund für die Anpassung des betroffenen Bereiches der elektrischen Anlage an die aktuellen Normen bzw. Gesetze (z. B. DIN 18015-1 oder EnWG §14a) an. Meiner Ansicht nach ist dies jedoch ein reiner Betriebsmitteltausch und somit eine Instandsetzungsmaßnahme.
- Ist ein separater RCD notwendig, wenn die Wallbox nicht im Außenbereich montiert ist? Laut DIN VDE 0100-722.411.3.3 ist ein separater RCD nur im Außenbereich gefordert. Einige Partner bestehen auf einen separaten RCD auch im Innenbereich. Für mich ist dies eher eine Abwägung der Verfügbarkeit und welche Anzahl an anderen Stromkreisen noch auf demselben RCD angeschlossen sind (z. B. Licht und Steckdose Garage).
T. B., Berlin