Ich habe eine Frage bezüglich des Bauartnachweises bei Schaltgerätekombinationen, speziell der Isolationseigenschaften. Die Hauptstromkreise in unseren Schaltgerätekombinationen realisieren wir teilweise mit Stromschienen, teilweise mit Leitungen. In der Regel ist eine Schutzeinrichtung unter 250 A verbaut.
Inwiefern müssen wir für unsere Applikation den Bauartnachweis der Isolationseigenschaften durchführen (es werden nur »fertige Produkte« verwendet)? Den Nachweis der Stoßspannungsfestigkeit würde ich mit dem Hinweis, dass die Betriebsmittel gemäß der erforderlichen Überspannungskategorie ausgewählt wurden, als erfüllt ansehen.
Bei der betriebsfrequenten Spannungsfestigkeit müssten wir nach Norm (für 400 V) mit einer Prüfspannung von 1890 V (AC) prüfen. Ist es hier zulässig sich auf die Produktnorm (der Leitungen/Stromschienen) zu stützen und dementsprechend keine Prüfung (im Bauartnachweis) durchzuführen?
Die Leitungen/Stromschienen werden ja üblicherweise mit höheren Spannung als 1890 V geprüft. Sollte eine Prüfung notwendig sein, ist dann ein Vorgehen analog zum Stücknachweis zulässig (Reduzierung auf 500 V Prüfspannung, bei Sicherung < 250 A)? Da gerade im Bereich der Prüfung von Unikaten die Messung mit 1 890 V für uns einen Mehraufwand bedeuten und sich mit dem Stücknachweis »überschneiden« würde, wäre eine Klärung dieses Sachverhaltes für uns sehr hilfreich.
H. A., Nordrhein-Westfalen