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Praxisfrage

Isolationswiderstandsmessung nach DIN VDE 0105-100

Wir prüfen für mehrere Kirchengemeinden die elektrischen Anlagen in den Gebäuden – z. B. Kirchengebäude, Pfarrheime, Pfarrhäuser oder Kitas. Meine Frage bezieht sich auf die Vorgehensweise bei der Isolationswiderstandsmessung nach der DIN VDE 0105-100. Normalerweise sollte vor der Messung in ­Erfahrung gebracht werden, ob in den zu messenden Stromkreisen elektrische Betriebsmittel mit elektronischen Bauelementen enthalten sind. Dadurch könnten die Messwerte verfälscht werden. Im schlimmsten Fall werden elektronische Geräte durch Überspannung von 500 V zerstört. Meistens sind – abgesehen von den Beleuchtungsanlagen – noch andere Betriebsmittel wie z. B. Heizungspumpen, Jalousiesteuerungen, Küchengeräte, usw. fest angeschlossen. Dadurch sind mir zwei Messvarianten gegeben:

  • Variante 1: Ich trenne für den Zeitraum der Isolationsmessung alle Betriebsmittel
  • Variante 2: Ich verbinde Außenleiter und Neutralleiter und messe deren gemein­samen Isolationswiderstand gegen den Schutzeiter.
Uns sind die meisten Anlagen fremd. Wir wissen nicht genau, wo und wie viele empfindliche Betriebsmittel vorhanden sind. Viele Anschlüsse sind nur mit erheblichem Mehraufwand erreichbar bzw. erkennbar. Daher denke ich, dass die zweite Variante sinnvoller ist. Mir stellt sich jetzt die Frage, ob diese ­Variante üblich ist, wenn ja, wie sinnvoll sind dann N-Trennklemmen, wenn ich doch ­sowieso den Außenleiter und Neutralleiter verbinde? Bei der Messvariante 2 wird trotzdem die Isolation zwischen Außenleiter und Neutralleiter nicht geprüft – oder habe ich da einen Denkfehler? Gibt es evtl. noch andere Möglichkeiten zu messen? Noch schwieriger ist die Situation, wenn in den Altanlagen keine N-Trennklemmen vorhanden sind. Dann müsste man sich mit ­großem Zeitaufwand den dazugehörigen ­N-Leiter zum Außenleiter heraussuchen. In DIN VDE 0100-420:2016-02 heißt es: »Zum Zwecke einer vereinfachten Isolationsmessung als vorbeugende Maßnahme für den Brandschutz muss jeder Neutralleiter mit einer Einrichtung zum Trennen nach DIN VDE 100-530 versehen sein. Hierfür dürfen ­z. B. Neutralleiter-Trennklemmen, Schalt- oder Schutzschaltgeräte, die in der Lage sind, den Neutralleiter zu trennen, verwendet werden.« In der VDE 0100-718:2014-06 Abs. 718.421.8 heißt es weiter: »Die Haupt- und Unterverteilungen sind so auszuführen, dass eine einfache Messung des Isolationswiderstandes ­aller Leiter gegen Erde jedes einzelnen abgehenden Stromkreises möglich ist. Bei Leiterquerschnitten unter 10 mm² muss diese Messung ohne Abklemmen des Neutralleiters möglich sein, z. B. durch den Einbau von Neutralleiter-Trennklemmen.« Öffentliche Einrichtungen und Arbeitsstätten steht der Anwendungsbereich unter Abs. 718.1. Dieser Teil der Normen der Reihe DIN VDE 0100 enthält zusätzliche Anforderungen für elektrische Anlagen in öffentlichen Einrichtungen und Arbeitsstätten. D. D., Nordrhein-Westfalen

Expertenantwort vom 19.11.2018
Autorenbild
Werner Hörmann

Gelernter Starkstrommonteur und dann viele Jahre als Projektant für Schaltan­lagen und Steuerungen bei Siemens tätig. Aktive Normung in verschiedenen Komitees und Unterkomitees der DKE. Seine Spezialgebiete sind u. a. die Er­richtungsbestimmungen nach DIN VDE 0100 (VDE 0100) – insbesondere Schutz gegen elektrischen Schlag –, die Niederspannungs-Schaltanlagen nach DIN EN 60439 (VDE 0660-500 bis -514) oder das Ausrüsten von elektrischen Maschinen nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1). Werner Hörmann ist Verfasser zahlreicher Beiträge in der Fachzeitschrift »de« sowie Autor diverser Fachbücher.

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