Wir sollen für einen Kunden eine Niederspannungshauptverteilung (NSHV) bauen, die der Kunde isoliert aufstellen möchte. Unsere NSHV mit einem Bemessungsstrom von 2 000 A sowie 400 V, 3 L / N / PE ist bauartgeprüft nach IEC 61439 und in Schutzklasse I ausgeführt. Der Kunde möchte diese NSHV isoliert aufstellen. Dazu sollen auf dem Doppelboden Hartpapierplatten unter die Felder gelegt werden. Die Befestigung an der Wand soll mit Hilfe von Niederspannungsstützern erfolgen. Damit möchte der Kunde die Schutzklasse II (schutzisoliert) realisieren.
Meine Bedenken dazu habe ich dem Kunden schon schriftlich wie folgt mitgeteilt: »Unsere NSHV ist eine bauartgeprüfte Schaltanlage nach IEC 61439 in Schutzklasse I. Bei der Aufstellung wird die Schaltanlage mit dem Doppelboden elektrisch leitend verbunden und somit eine gefährliche Potentialdifferenz verhindert. Wenn Sie die Schaltanlage isoliert aufstellen, dann besteht die Gefahr, dass es im Fehlerfall zwischen Schaltanlage und dem Doppelboden zu einer gefährlichen Berührungsspannung kommt.«
Der Kunde beruft sich bei der Schutzklasse auf die BOStrab (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung), in der ich leider nicht fündig werde. Ich sehe hier nur zwei Lösungsmöglichkeiten: 1. Die NSHV bleibt in SK I oder 2. es wird eine NSHV in SK II von einem anderen Hersteller eingesetzt.
Gibt es einen Hinweis in den Normen zur isolierten Aufstellung von SK-I-Anlagen?
J. G., Sachsen