In einem, von mir betreuten Wohngebäude mit 8 Wohneinheiten wurden die Leuchten- und zum Teil die Stromkreisleitungen über den Beton- Rohfussboden der darüber liegenden Wohneinheit verlegt und dann wieder durch die Decke gebohrt. Aus meiner Sicht ist dies gem. DIN VDE und rechtlich nicht zulässig, da die Installationen in der eigenen Wohneinheit auszuführen sind. Wie beurteilen Sie diese Situation?
PP24108