Meine Frage bezieht sich auf die Verlegung von J-Y(ST)Y-Leitungen als 24-V-SELV-Leitung im Rohbau, die neben NYM-Leitungen (230 V/400 V) verlegt sind. Beide Leitungen sind für die Unterputzverlegung zugelassen. In der Praxis beobachte ich, dass die Leitungen oftmals parallel ohne zusätzlichen Schutz, wie z.B. ein Leerrohr, ausgeführt werden.
Das wohl bekannteste Beispiel ist wahrscheinlich die Klingelanlage in einem Einfamilienhaus. Generell würde mich deshalb interessieren, ob eine parallele Verlegung der beiden Leitung ohne zusätzliche Trennung zulässig ist. Ebenfalls ist auch der Aspekt von »Kreuzungen« bei J-Y(ST)Y und NYM für mich interessant, da sich das in der Praxis kaum vermeiden lässt. Bei meiner Frage geht es ausschließlich um die Benutzung von J-Y(ST)Y-Leitungen als 24-V-Leitung für die Benutzung von Schaltern, Tastern oder Mehrfachtastern. Da ich mich nur auf Wohnhäuser mit einer Leitungslänge < 30 m beziehe, bitte ich bei der Beantwortung, dies zu berücksichtigen.
J. M., Mecklenburg-Vorpommern