(Zusatzanfrage zum Beitrag »Kabeleinführung in Straßenbeleuchtungsmast« de 9/2006, S. 22 f.) - Ich bin über den Lösungsvorschlag zu Frage 3 sehr verwundert. Wir lösen bei Tiefbaumaßnahmen jede Abzweigmuffe auf, die wir in diesem Bereich finden, um die Versorgung im Störungsfall leichter wiederherstellen zu können. Bei Neuanlagen entfallen die Muffen dann ganz (im optimalen Fall). Da in den meisten Fällen eine beidseitige Einspeisung möglich ist (zumindest in unserem Netz) lässt sich im Störungsfall durch Ausklemmen des defekten Teilstücks und Rückeinspeisung die Beleuchtung wieder in Betrieb nehmen. Hierbei hat man auch sofort die fehlerhafte Stelle grob lokalisiert, nämlich zwischen zwei Masten. Bei Abzweigmuffen fällt die ganze Strecke aus, weil man nicht ausschleifen kann. Hier ist eine sofortige Kabelfehlermessung erforderlich einschließlich Tiefbau und Fehlerbehebung, sofern man die Beleuchtung umgehend wieder in Betrieb nehmen will muss. Dies ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht. Es wird nach wie vor noch die Einschleifsicherung E216 vertrieben – siehe http://energy.tycoelectronics.com/guro/lit/epp2002de.pdf, welche keiner Schutzklasse entspricht. Diese lässt sich nur so wie auf dem in »de« 9/2006, S. 23, dargestellten Foto anschließen. Diese Einschleifsicherung ist sowohl bei uns auch als auch in vielen Straßenbeleuchtungen bundesweit im Einsatz. Mein Vorschlag wäre, dass man eine Reparaturmanschette oder ein Stück Schrumpfschlauch über die abgesetzten Adern schrumpft und die Adern wieder wie gehabt auflegt. Somit ist die Schutzklasse II wieder hergestellt, ebenso die geforderte IP-Schutzart. Wo steht geschrieben, dass die Schutzart des Kabelübergangskasten der Schutzklasse II entsprechen muss? Dann dürfte ja auch der Mast nicht geerdet werden (Schutzleiteranschluss)? K.-H. B., Nordrhein-Westfalen
Kabeleinführung in Straßenbeleuchtungsmast - Zusatzanfrage
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