An den im Bild dargestellten Bürotischen ist eine nach meiner Meinung mangelhafte Elektroinstallation zu sehen. Es gibt Bodentanks, die nicht eingebaut wurden, da der Boden nicht genug Zwischenraum bietet und außerdem eine Fußbodenheizung darauf verläuft. Stattdessen wurden die Datenleitungen und NYM-Leitungen direkt verlegt und an den Tischen befestigt. Diese wurden dann in einen Brüstungskanal eingeführt, der auch unter dem Tisch befestigt ist und in denen jeweils vier Steckdosen und vier Datendosen untergebracht sind.
Ich sehe in der Zusammenfassung hier nun folgende Teilprobleme:
- NYM-Leitungen sind für eine feste Installation gedacht und müssen stets senkrecht oder waagerecht verlegt werden
- an den Übergängen müssen Bögen ausgeformt werden, der minimale Biegeradius darf nicht unterschritten werden
- Bei der Befestigung müssen auch die Abstände zwischen den Befestigungspunkten passen
NYM-Leitungen dürfen keinen mechanischen Bewegungen ausgesetzt werden – diese Tische sind jedoch individuell höhenverstellbar - eine Zugentlastung ist sinnlos, da die Tische ja individuell höhenverstellbar sind
- Kabelbinder eignen sich nicht für eine Befestigung, weil die Isolation der Leitungen durch die punktuelle Belastung beschädigt werden kann
- um Beschädigungen durch den Betriebsablauf zu verhindern, müssen geeignete Einrichtungsorte oder geeignete Verlegearten ausgewählt werden. Teilweise kommen die Leitungen genau unter einem Bürostuhl und werden getreten und überfahren
- laut BetrSichV müssen Leitungen so verlegt werden, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist
- Die Leitungen kommen aus der Zwischendecke aus dem darunter liegenden Stockwerk und liegen dort teilweise auf der Decke auf – diese darf nicht mit dem Gewicht der Leitungen belastet werden
Strombelastbarkeit der Leitungen: teilweise sind mehre Arbeitstische/Arbeitsinseln an nur eine Steckdose angeschlossen. - Die Hülsen (wo die Leitungen rauskommen, siehe Bild) sind sehr kantig und können die Isolierung beschädigen, wenn man die Tische versucht zu versetzen.
Die zuvor beschriebene Installation wurde vor zehn Jahren ausgeführt. Jetzt stellt sich die Frage, ob man das mit einer Gefährdungsbeurteilung einfach so belassen kann, wenn darin steht, dass immer eine Elektrofachkraft dabei sein muss, wenn die Tische versetzt oder höhenverstellt werden? Ist diese ganze Installation anderenfalls einfach nicht akzeptabel? Würde dies die Forderung einer Neuinstallation nach sich ziehen?
A. M., Bayern