Unsere Firma betreut verschiedene Kindergärten u. Kindertagesstätten elektrisch, wir führen bei diesen Anlagen auch E Check Prüfungen durch.Gibt es für diese Anlagen die z.T. 20 bis 30 Jahre alt sind eine Nachrüstpflicht für die Kinderschutzsteckdosen? oder kann man hier nur eine Empfelung aussprechen diese zu erneuern? Das gleiche gilt für die Nachrüstung von FI Schutzschaltern wenn keine Installationserweiterungen durchgeführt werden. Gibt es für diese Altanlagen Bestandschutz? Wie ist das bei Schulen zu sehen werden diese gleich gestellt oder gibt es da eine andere Betrachtungsweise? R. E., Baden-Württemberg
Kinderschutzsteckdosen und RCDs nachrüsten?
Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”, Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge:
- Steckdosen mit internem Berührungsschutz
- Bestimmungen für Kindertagesstätten
- Ausstattung mit RCD im Zuge einer Normenänderung
- E-Check in Kita – Anlagenbewertung
- Nicht auslösende RCD bei Unfall mit Kleinkind
Mit freundlichen Grüßen
Michael Muschong, Redaktion “de”
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