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Praxisfrage

PV-Anlage – klassische Nullung in Bestandsanlage

Immer häufiger kommen Anfragen zum Bau einer PV-Anlage zu uns. Nicht selten kommt es vor, dass in vorhandenen Häusern Teile oder gar die ganze Elektroinstallation noch klassisch genullt sind (TN-C-System) Um die Installation einer PV-Anlage zu realisieren, werden hauptsächlich die Zählerverteilungen an die gültigen TABs des jeweiligen Energieversorgers angepasst. Häufig wird dann die Zählerverteilung und die Zuleitung vom HAK getauscht. In der Regel wird dann aus dem ankommenden TN-C-System an der erstmöglichen Stelle ein TN-S-System realisiert. (drei PEN-Klemmen im HAK vorhanden oder sonst erst in der Zählerverteilung fünfpolige SAS-Schienen). Nach den Umbaumaßnahmen der Zählerverteilung ist dann häufig SPD, SLS-Schalter sowie APZ- und RES-Feld vorhanden. Die PV-Anlage könnte nun angeschlossen werden. Jetzt besteht noch folgendes Problem: die vorhandene elektrische Anlage mit klassischer Nullung. In der Praxis findet man dort z. B. häufig eine NYIF-Leitung 2x1,5 (Schwarz und Blau plus Brücke auf den Schutzkontakt). Nach Umbau der Zählerverteilung gibt es keinen PEN-Leiter mehr.

Wenn nun die Bestandsanlage in der Zählerverteilung an den Außenleiter und Neutral­leiter angeschlossen wird, wären die Abschaltbedingungen der vorhandenen elektrischen Installation doch trotzdem weiterhin vorhanden? Es gibt viel zu viele Meinungen und Aussagen zum Thema »Bestandsschutz«, »Erweiterung«, »grober Eingriff in die elektrische Anlage«.

Deshalb wende ich mich mit dieser Frage an Sie. Selbstverständlich sind solche elektrischen Anlagen ohne RCD und mit zweiadrigen Leitungen nicht schön und sollten saniert werden. Allerdings sprengt häufig eine komplette Sanierung der elektrischen Anlage zusätzlich zum Bau einer PV-Anlage den Kostenrahmen der Kunden. Dennoch wäre der Grundstein für eine sicherere elektrische Anlage durch die neue Zählerverteilung, SPD und SLS-Schalter gesetzt und Teilsanierungen ließen sich in der Zukunft wesentlich kostengünstiger und einfacherer umsetzen. Da ist meine Frage, ist dieses Vorgehen erlaubt? Muss ich zwingend vorher die elektrische Anlage komplett sanieren? Dieser Fall tritt ab und zu auch bei Gewerbe- und Industriekunden auf.

L. Z., Niedersachsen

Expertenantwort vom 23.05.2024
Autorenbild
Karsten Callondann

Elektroingenieur und seit zwanzig Jahren in der Schadenverhütung tätig. Dabei war und ist er in verschiedenen Positionen für die VdS-Schadenverhütung und den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) tätig. Er ist Mitarbeiter in zahlreichen DKE-Komitees und GDV-Gremien zur Erstellung von VdS-Richtlinien.

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