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Praxisfrage

Klassische Nullung – Bestandsschutz – Zusatzanfrage

(Zusatzanfrage zum Beitrag »Klassische Nullung – Bestandsschutz« in »de« 13–14/2007, S. 23 f.) In einer Eigentumswohnanlage, Baujahr 1962 mit drei Treppenhäusern, 40WE auf fünf Etagen, sollen die Treppenhäuser renoviert werden. In diesem Zusammenhang werden je Treppenhaus neun Leuchten und sieben Lichttaster erneuert. Die vorhandene Installation ist in Stegleitung ausgeführt, zweiadrig (sw/gr) zu den Leuchten und Tastern und dreiadrig (sw/gr/rt) als Etagenverbindung und zum Treppenhausautomaten in der Zählertafel. Verdrahtet wird über sieben Abzweigdosen. Die Geschosshöhe beträgt 3m. Die Verbindungslänge von Treppenhausautomat/Vorsicherung zur letzten Leuchte beträgt ca. 25m bei einem Leitungsquerschnitt von 1,5mm2. Um die Lichttaster erneuern zu können, werden die vorhandenen, ca.15mm flachen Schalterdosen durch neue Schalterdosen ersetzt und auch die Leitungsenden verlängert. Steckdosen sind im Treppenhaus nicht vorhanden. Da ich Eigentümer in dieser Wohnanlage bin, habe ich beim Renovierungsbeschluss den Techniker der Hausverwaltung aufgefordert, sich von der ausführenden Elektrofirma versichern zu lassen, dass die elektrische Sicherheit der Treppenhausbeleuchtung nach dem Umbau gewährleistet ist. Ich erhielt jetzt von der Hausverwaltung die Information, dass es laut Auskunft verschiedener Elektrofirmen nicht erforderlich sei, die Leitungen im Treppenhaus zu erneuern. Als Begründung war der o.g. Beitrag aus »de« 13-14/2007 beigefügt. Dieser Beitrag bezieht sich auf Leuchtenanschlüsse in Wohnräumen. Ich halte die hier genannte Vorgehensweise für nicht übertragbar auf Treppenhäuser der von mir beschriebenen Art. Gravierende Unterschiede in der Beleuchtung von Wohnräumen und diesem mehrgeschossigen Treppenhaus sind m.E.: • Es existieren Treppenhausautomaten mit Dreileiteranschluss und N-Leiteranschluss am Relais (PEN-Leiter wegen klassischer Nullung). Somit besteht ein erhöhtes Fehlerrisiko bei Störung und Austausch des Treppenhausautomaten. • Es kommt zu kritischen Abschaltbedingungen aufgrund weiter Leitungsverzweigung mit einem mehrfachen an Leitungslängen gegenüber Wohnräumen • Es sind mehr Klemmstellen als in Wohnräumen vorhanden. ch halte wenig von der sogenannten klassischen Nullung in Steckdosen und nichts davon, wenn sie an Leuchtenanschlüssen erfolgt. Leuchten in Wohnungen werden meist von Laien angeschlossen. Das ist nicht zu verhindern. Ein Laie kann aber mit der gelb/grünen Drahtbrücke an der Leuchtenklemme nichts anfangen. Eine unterbrochene Klemmstelle in einer weit verzweigten Anlage mit klassischer Nullung kann sofort, über den ohmschen Widerstand des Verbrauchers, zu Spannung am »genullten Gehäuse« von SK-I-Geräten führen. Mängel an Klemmstellen und deren Folgen sind, nach meiner 40-jährigen Berufspraxis, die häufigste Störungsursache in Elektroanlagen. Aufgrund negativer Erfahrung und vermutlich etwas differenzierter Sichtweise als Messtechniker sind mir die möglichen Risiken der klassischen Nullung sehr bewusst. Ich halte diese Schaltungstechnik für sehr riskant. So standen z.B. Toaster beim Einschalten am Metallgehäuse unter Spannung, weil bei der zweiadrigen Zuleitung der PEN-Leiter abbrach. Stillgelegte Gasrohre, die als Deckenhaken noch Verwendung finden und eine komplette Wohnung durch eine defekte Leuchte unter Spannung setzen, sind mir ebenfalls in der Praxis begegnet und bestätigen mich in meiner Einstellung. Bemerken möchte ich noch, dass ich nicht in diesem Haus wohne und kein kommerzielles Interesse an Aufträgen aus diesem Objekt habe. Bei meiner Anfrage geht es nicht darum, die Kompetenz eines Mitbewerbers schlecht zu reden und selbst einen Auftrag zu erhalten. Ich bin der Ansicht, dass die Elektroanlage erneuert werden muss, oder bei Nichterneuerung, ausschließlich SK-II-Leuchten eingebaut werden dürfen. Der Schaltungsvorschlag der beauftragten Elektrofirma überzeugt mich nicht. Wie stehen Sie dazu? A. L., Berlin

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