Wir modernisieren gerade ein Haus mit KNX Schaltaktoren und wünschen uns möglichst viele schaltbare Steckdosen in den Räumen. Jedoch missfällt uns die Lösung mit einzelnen Schuko-Steckern wegen der Baugröße (Siehe auch beiliegendem Größenvergleich). Uns sind folgende Lösungen eingefallen. Entweder eine Schweizer Dreifach-Steckdosen Typ 13 in versenkter Ausführung mit Schutzkragen welche in einer Unterputzdose unterkommt oder eine Geräteanschlußdose/Herdanschlußdose mit Zugentlastung und Lüsterklemme bei der man über ein festinstalliertes Stromkabel eine entsprechende Steckdosenleiste anschließen würde. Mir ist bekannt, dass die vorgesehene Schweißer Steckdosen nur bis 10A zugelassen ist und das unterschiedliche Unterputzdose benötigt werden. Dies wollte ich mit einer entsprechenden Absicherung und einem HSB Einlasskasten NIS International berücksichtigen (Ebenfalls siehe beiliegendem Anhang). Meine bisherige Recherche zum Einsatz von Schweißer Dosen in Deutschland hat ergeben, dass entsprechend NAV §13 Materialien und Geräte verwendet werden dürfen, die der Anerkennung über EnWG §49 Satz 3 via Freihandelsabkommen mit der Schweiz durch Anerkennung der im Europäischen Wirtschaftsraum geltenden Regelungen oder Anforderungen unterliegen. Ich bin verunsichert über die allgemeine Festlegung in der NAV §13, dass ausschließlich die EnWG §49 Satz 1 als allgemein anerkannten Regeln der Technik definiert wurden, obwohl im gleichen Paragraph für Materialien und Geräte das Gegenteil behauptet wird, dass nämlich EnWG §49 Satz 3 doch zulässig sei. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir Ihre Sichtweise über Nutzung Schweizer Steckdosen und der Verwendung von Geräteanschlußdosen für Steckdosenleisten mitteilen können.
PP20081