Hallo, mich würde mal interessieren ob es stimmt, dass seit neuestem, angeblich, jeder Elektriker für jede Verteilung, die er installiert, auch für eine z.B. zweireihige UV, eine Konformitätserklärung beilegen muss? Wie sieht´s überhaupt aus, bzgl. Verteiler usw., was muss denn definitiv an Unterlagen zu jedem Verteiler, Zählerverteiler usw. beigelegt werden? Und wie genau wird dies denn in der Praxis umgesetzt? Bin mal sehr gespannt auf Eure Antworten.... J. A., Hessen
Praxisfrage
Konformitätserklärung für Verteiler
Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”,
Als Grundlage für Projektierung und Bau von Schaltanlagen gilt die DIN EN 61439 (VDE 0660-600), insbesondere das Beiblatt 1.
Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich außerdem einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge:
PP16090