Im Zuge einer Brandschadensanierung müssen Leitungen repariert bzw. verlängert werden. Durch thermische Einwirkung wurden mehrere Leitungsbündel (insgesamt ca. 70 Leitungen) beschädigt und sind nicht mehr brauchbar. Diese lagen auf Gitterrinnen, welche erneuert werden. Die Länge der Beschädigung ist ca. 8 Meter lang. Aus wirtschaftlichen Gründen sollen nur die beschädigten Leitungsstücke repariert werden. Wie kann nun dieses defekte Stück ersetzt werden und welche Art der Leitungsverbindung ist hier normativ korrekt? Ist die Verlängerung mit Steckklemmen zur Längsverlängerung und Schrumpflauch auf der neuen Gitterrinne normativ korrekt?
PP24104