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Praxisfrage

Künftige Dimensionierung von Hauptleitungsabzweigen

Die Beurteilung der Ausführung bzw. Bemessung von Hauptleitungsabzweigen in Wohngebäuden gewinnt möglicherweise durch das neue Beiblatt 3 der DIN VDE 0100-520 eine neue Dimension. Gemäß der TAB 2007 bzw. DIN 18015-1 müssen die Hauptleitungsabzweige bis zu den Messeinrichtungen und die Leitungen bis zu den Stromkreisverteilungen so bemessen sein, dass ihnen zum Schutz bei Überlast Überstrom-Schutzeinrichtungen mit einem Bemessungsstrom von mindestens 63 A zugeordnet werden können. Bisher gibt es bereits genügend Diskussionsstoff, wenn es z. B. in einer Wohnanlage mit 50 Wohneinheiten im Bereich der Zähleranlage zu einer Häufung kommt und eine Leitung mit Leiterquerschnitt 10 mm² faktisch nicht mehr ausreicht. Das neue Beiblatt 3 der DIN VDE 0100-520 rückt die Problematik von Oberschwingungen nochmals in den Fokus, die eigentlich schon in der DIN VDE 0298-4 im Anhang B dargestellt war. Nur jetzt wird die Angelegenheit wesentlich konkreter: Der Planer muss im Prinzip vorhersehen, welche Art von Geräten an den Hauptleitungsabzweigen angeschlossen werden, welches Verhältnis der Leistungen aller Oberschwingungen verursachenden Geräte, die durch die betrachtete Leitung versorgt werden, zur Gesamtleistung aller durch die Verteilung versorgten Verbrauchsmittel besteht. Dies benötigt er, um letztlich einen Umrechnungsfaktor zwischen 0,65 und 0,95 festzusetzen. Mit diesem Faktor und evtl. weiteren Reduk­tionsfaktoren kann der Planer dann den Querschnitt der Leitung bestimmen. Welche Umrechnungsfaktoren für Obe­r­schwingungen können für Wohnanlagen angesetzt werden? Welchen Leitungsquerschnitt schuldet der Errichter der Anlage? M.S., Bayern

Expertenantwort vom 03.05.2013
Bernd Siedelhofer
Bernd Siedelhofer

Leiter Installationstechnik bei ABB

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