Ich habe eine weitergehende Fragestellung, die sich beim Lesen des Beitrags »Einzelerder für den Schutzleiter« in »de« 17.2014ergeben hat. Es geht um eine landwirtschaftliche Betriebsstätte im TT-System. Hier kurz die Fakten:
- Eine Lagerhalle 1 wird über einen eigenen Hausanschlusskasten (HAK) einschließlich Hauptverteilung (HV) und Unterverteilung (UV) versorgt. Die Haupterdungsschiene (HES) für die HV ist mit dem Fundamenterder der Lagerhalle 1 verbunden. Die zugehörigen Steckdosen-Endstromkreise sind über RCDs (30 mA) und Leitungsschutzschalter (LS) geschützt.
- Die Lagerhalle 2 wird über einen eigenen HAK nebst HV/UV versorgt. Die HES für die HV ist mit dem Fundamenterder der Lagerhalle 2 verbunden. Die zugehörigen Steckdosen-Endstromkreise sind über RCDs (30 mA) und LS geschützt.
- An einer CEE-Steckdose, kommend von der UV für Lagerhalle 1, wird ein Förderband betrieben. Ein weiteres Förderband wird an einer CEE-Steckdose, kommend von der UV für Lagerhalle 2, betrieben. Beide Förderbänder sind gleichzeitig in Betrieb und können gleichzeitig berührt werden. Der Abstand beträgt weniger als 2,5 m.
- Gemäß DIN VDE 0100-410:2007-06 habe ich die HES des Fundamenterders 1 über einen Schutzleiter (16 mm2) mit der HES des Fundamenterders 2 verbunden. Meine Frage: Habe ich, was die Zusammenfassung der Einzelerder betrifft, die DIN-VDE Norm erfüllt?
- Für die Lagerhalle 2 gibt es einen notstromberechtigten Anlagenteil, der über einen Generator gemäß »Notstromaggregate – Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten; 5. Auflage 2004, VDN« nach Bild 2, Seite 39 (siehe auch »de« 17.2014) betrieben wird. Die Sternpunkterdung des Generators erfolgt über die HES von Lagerhalle 2. Meine Frage hierzu: Die Verbindung der Einzelerder von Lagerhalle 1 und 2 dürfte keinen Einfluss auf das Erdungssystem bei Generatorbetrieb haben, oder?