Wir haben in einem Mehrfamilienhaus in einem 20-mm-Leerrohr eine Koaxleitung und eine Cat-7-Leitung vom Keller bis in die Wohnung im Dachgeschoss in den Multimediaverteiler verlegt (ca. 25 m). Das Leerrohr liegt im Keller und in einer Deckenverkleidung aus Trockenbau im Treppenhausflur. Dort wurde das Rohr abgeschnitten und in einer Kabelpritsche weitergeführt bis zum ÜP Keller. Der Kunde wollte zusätzlich eine LWL-Leitung in seinem Multimediaverteiler, diese wurde vergessen. Jetzt ist das Gebäude fertig und bezogen.
Nun beruft sich der Kunde auf die VDE-Empfehlung, die mit dem Bauträger vertraglich vereinbart war, dass die Leitungen nicht in 25-mm-Rohren, nicht getrennt und nicht austauschbar sind. Wie kann man hier einen Mittelweg zwischen Kunde und Elektriker finden? Und wäre ein solcher Fall, sollten wir das gesamte Treppenhaus aufmachen und neue Leitungen verlegen müssen, durch die Betriebshaftpflicht abgesichert?
C. T., Baden-Württemberg