Unsere Firma installiert derzeit eine Werkstatt neu. Der gesamte Fußboden wird mit Alublechen ausgelegt und auch die umlaufenden Sockelkanäle werden aus Metall von einer Metallbaufirma hergestellt. In die Sockelleisten sollen nun Steckdosen eingebaut werden. Die Bodenbleche und Teile der Sockelleisten sind nicht miteinander verbunden. Wir haben deshalb eine Verbindung dieser Metallteile untereinander gefordert zur Einbeziehung in die Schutzmaßnahme. Die Einbeziehung der einzelnen Metallplatten in die Schutzmaßnahme ist im Nachhinein kaum möglich. Die Platten sind auf dem Boden verklebt im Raster auf dem Kundengang. Die Erdung der einzelnen Platten wurde nicht mit uns abgesprochen und betrifft nicht unseren Leistungsumfang, sondern die Erdungsmöglichkeit müsste unserer Meinung nach von der Montagefirma vorbereitet sein. Seitens der Baufirma kam der Vorschlag, die Metallplatten und Kanäle durch Schweißpunkte zu verbinden. Ist diese Maßnahme ausreichend? Wir hatten diesbezüglich Bedenken, zumal unklar ist, wie lange derartige Schweißpunkte über einen längeren Zeitraum halten. Welche Abnahme- bzw. Übergabebestätigung hinsichtlich der Verlegung und Montage in Bezug auf eine durchgängige Schutzmaßnahme sollten wir verlangen? - R. N., Sachsen
Leitfähige Fußböden oder Sockelleistenkanäle in Schutzmaßnahmen einbeziehen?
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