Home Praxisprobleme Planung und Verantwortlichkeit Leitungsinfrastruktur – Umfang gemäß GEIG

de+ Inhalt
Praxisfrage

Leitungsinfrastruktur – Umfang gemäß GEIG

Es geht um die Errichtung von drei Mehr­familienhäusern, deren Pkw-Stellplätze sich ausschließlich im Freiraum befinden. Es gibt also keine Tiefgarage oder Ähnliches. Aus Kostengründen hat sich der Bauherr entschieden, keine Ladestationen zu errichten. Somit muss aus planungstechnischer Sicht das gesetzliche Minimum erfüllt werden. Da es sich um mehr als fünf Stellplätze handelt, ist für uns § 6 aus dem GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz) ausschlaggebend. Die Umsetzung hat gemäß § 4 zu erfolgen.

Nach unserer Auffassung sind in diesem Fall Leerrohre für die Stellplätze vorzusehen, so dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Infrastruktur errichtet werden kann. Dies haben wir entsprechend geplant. Der Bauherr hat sich zwischenzeitlich mit dem TÜV abgestimmt. Der TÜV lässt mitteilen, dass eine Ausführung des Leerrohrsystems nicht geschuldet sei, es müsse lediglich eine Planung durchgeführt werden, welche Folgendes berücksichtigt:

  • Platz für eine Verteilung, Zählung, Lastmanagementsteuerung
  • Planung der Kabeltrassen
  • Abstimmungsgespräche mit EVU zur möglichen Leistung.

Es wurde ausdrücklich erwähnt, dass eine Installation von Rohren, Schränken, Pritschen oder Ähnlichem nicht notwendig ist. Dieser Interpretation der Gesetzeslage zu folgen fällt mir schwer. Gemäß § 6 muss die Leitungsinfrastruktur durch den Errichter des Wohngebäudes ausgeführt werden. In §4 werden Umsetzungsvarianten beschrieben.

Da der Bauherr von uns eine Planung möchte, sehe ich für uns zunächst kein Haftungsproblem, da wir unsere Leistungen erbracht haben. Wenn sich der Bauherr entscheidet, die Planung nicht umsetzen zu lassen, ist dies seine Verantwortung. Unsere Planungsleistung endet mit Erstellung der Leitungsverzeichnisse. Das Leerrohrsystem muss durch den Errichter der Freianlagen erbracht werden. Abschließend bleibt jedoch die Frage im Raum, ist wirklich nur eine Planung geschuldet?

M. K., Erlangen

Expertenantwort vom 19.07.2022
Markus Klar
Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Markus Klar, LL.M.

EABCon-Ingenieurbüro Klar - Consulting Elektrotechnik-Arbeitsschutz-Betriebsorganisation. Der Berufsausbildung bei der Deutschen Post folgten eine Fortbildung zum Service-Techniker sowie eine Ausbildung zum staatlich geprüften Elektrotechniker. Anschließend studierte er Wirtschaftsingenieurwesen sowie Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Arbeitsrecht als Master of Laws. Er ist sowohl Sicherheitsingenieur (Fachkraft für Arbeitssicherheit) als auch Arbeitssystem-Organisator sowie Organisations-Referent nach REFA und Mitglied im VDE e.V. Langjährig ist er ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Gera, seit 2011 am Landesarbeitsgericht Thüringen. Markus Klar ist als Autor und freiberuflicher Ingenieur mit dem Schwerpunkt rechtssichere Betriebsorganisation, Arbeitsschutz und Elektrosicherheit beratend tätig.

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Nullam pellentesque malesuada arcu dignissim pellentesque. Vestibulum vitae ex in massa aliquam lobortis ac sit amet elit. Phasellus blandit lectus ac dui pharetra, ac faucibus diam commodo.

Weiterlesen mit de+ Inhalt


  • Zugriff auf alle Inhalte des Portals
  • Zugriff auf das Online-Heftarchiv von 1999 bis heute
  • Zugriff auf über 3000 Praxisprobleme
  • Jede Praxisproblem-Anfrage wird beantwortet

Praxisproblem einzeln kaufen und direkt darauf zugreifen*


*Bei Einzelartikelkauf akzeptieren Sie die Datenschutzbestimmungen und AGBs.


Sollte es Probleme mit dem Download geben oder sollten Links nicht funktionieren, wenden Sie sich bitte an kontakt@elektro.net

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Nullam pellentesque malesuada arcu dignissim pellentesque. Vestibulum vitae ex in massa aliquam lobortis ac sit amet elit. Phasellus blandit lectus ac dui pharetra, ac faucibus diam commodo. Phasellus blandit lectus ac dui pharetra, ac faucibus diam commodo. Phasellus blandit lectus ac dui pharetra, ac faucibus diam commodo.

Nulla pharetra ultricies velit in fermentum. Sed et laoreet mi, nec egestas lorem. Mauris vel eros convallis, sollicitudin erat a, pulvinar turpis. Vestibulum vel orci et ligula sollicitudin aliquam. Curabitur quis massa porta, gravida eros eget, imperdiet ex. Ut eu vulputate tellus, quis fermentum nulla. Aenean fermentum nisl sed augue venenatis, a vulputate nunc iaculis. Nam ut lorem fringilla, venenatis libero vel, dignissim mi. Etiam vel enim eget erat congue eleifend. Morbi efficitur dolor ac blandit fermentum.


Newsletter

Das Neueste von
elektro.net direkt in Ihren Posteingang!