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Praxisfrage

LS-Schalter ohne VDE-Kennzeichnung

Im Mai 2015 wurde ich von einer Wohnungsgesellschaft beauftragt, in einer Wohnung einen E-Check zu machen. In meinem Angebot zur Mängelbeseitigung habe ich unter anderem eine Modernisierung der Unterverteilung aufgeführt. Leider ging der Auftrag zur Mängelbeseitigung nicht an mich, sondern an einen polnischen Mitbewerber. Kürzlich sollte ich in derselben Wohnung erneut einen E-Check machen, der standardmäßig bei jedem Mieterwechsel erfolgt. (Scheinbar hat der Mieter nur ca. 1 Jahr dort gewohnt). In der Unterverteilung befinden sich nun neu eingebaut 1 RCD (FI-Schalter) 40/0,03 A, 6 LS-Schalter B16 und 3 LS-Schalter B32 (3 x 1-polig für den Durchlauferhitzer), alle vom Hersteller »Bemko«, der mir bisher nichts sagte. Eine Recherche im Internet ergab, dass es sich dabei offensichtlich um einen polnischen Hersteller handelt. Auf keinem dieser Geräte konnte ich das VDE-Zeichen finden, jedoch »TÜV« und »CE«. Meines Wissens nach prüft der »TÜV« lediglich, ob man sich z.B. an scharfen Kanten verletzen könnte und nicht, ob die Geräte vorschriftsmäßig funktionieren. Und das CE-Zeichen sagt meines Wissens lediglich aus, dass das Gerät im europäischen Raum in Verkehr gebracht wurde, ist jedoch keinerlei Sicherheitsnachweis. Was ein Mitbewerber »auf eigenes Risiko« einbaut, kann mir haftungsrechtlich ja egal sein. Wie aber sieht es nun mit Erteilung der Prüfplakette aus? Darf ein E-Check bestehen, wenn im Mai 2015 (oder später) Einbaugeräte ohne VDE-Zeichen eingebaut wurden? Bestätige ich mit meiner Unterschrift beim E-Check nicht automatisch, dass die Anlage VDE-gerecht ausgeführt wurde, was bei Verwendung von FI-Schaltern und LS-Schaltern ohne VDE-Zulassung mit Einbaujahr 2015 wohl kaum der Fall sein dürfte? Oder sollte ich die fehlende VDE-Kennzeichnung bemängeln und zum Erteilen der E-Check-Plakette zur Auflage machen, dass die erst Anfang 2015 eingebauten Reiheneinbaugeräte gegen ein deutsches (bzw. französisches) Markenfabrikat mit VDE-Zulassung gewechselt werden müssen? Möglicherweise liege ich aber auch völlig falsch und der Hersteller »Bemko« hat für die Geräte die VDE-Zulassung, druckt diese aber nicht auf die Geräte, sondern z.B. lediglich auf die Verpackung? M. R., Nordrhein-Westfalen

Expertenantwort vom 08.06.2017
Autorenbild
Karsten Callondann

Elektroingenieur und seit zwanzig Jahren in der Schadenverhütung tätig. Dabei war und ist er in verschiedenen Positionen für die VdS-Schadenverhütung und den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) tätig. Er ist Mitarbeiter in zahlreichen DKE-Komitees und GDV-Gremien zur Erstellung von VdS-Richtlinien.

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