Folgende Frage stellt sich aktuell: Auf die Rohdecke wurden NYM-Leitungen ohne Leerrohr verlegt. Leerrohr wurde für Netzwerkkabel und Glasfaserkabel verwendet. Über diesen Aufbau kommt eine Dämmschicht, die aus Platten und Schüttung besteht, auf diese dann eine Fußbodenheizung und dann der Estrich gegossen wird. Laut einer Aussage ist dieses Vorgehen nach 0185-Teil 1 verboten, leider kann ich auf die schnelle nichts dazu finden. Ist diese Aussage richtig? Die NYM-Leitungen vor mechanischer Beschädigung mit einem Leerohr besser geschützt sind, das ist klar. Der Bauherr wollte dies aber nicht, aufgrund der mehr Kosten. Ist die Ausführung wie sie aktuell vorhanden ist erlaubt oder nicht?
PP23093