Wir haben eine Arztpraxis installiert (Kiefer- und Gesichtschirurg), fällt unter die DIN VDE 0100-710, bei der jetzt nach Fertigstellung die Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) in Frage gestellt wird. Wir sind wie folgt vorgegangen:
- Vor Baubeginn in der Planungsphase sind wir gemeinsam mit dem Architekten auf unseren Kunden zugegangen, um die Räume entsprechend nach DIN VDE 0100-710 in die jeweiligen Gruppen einzugruppieren
- In dieser Norm ist auch beschrieben, dass die Ärzte hier mit einzubeziehen sind, was wir hiermit getan haben
- Nach kurzer Zeit haben wir einen fertigen Plan von unserem Kunden bzw. dem Architekten bekommen, in dem die Räume entsprechend der Gruppe gekennzeichnet wurden (vier Räume mit Gruppe 1 und ein Raum mit Gruppe 2).
Wir haben die Anlage dann wie folgt aufgebaut – nachfolgend zunächst die Gruppe 1:
- mindestens eine Leuchte der Raumbeleuchtung über die USV, wir haben allerdings zwei Leuchten genommen, da das von der Verschaltung her einfacher war
- die OP-Leuchte über die USV
- je eine USV-versorgte Steckdose (extra gekennzeichnet) am Behandlungsplatz, für eventuelle ME-Geräte (medizinische-elektrische Geräte) bei Bedarf
- eine Rettungszeichen-Leuchte über der Tür auch über die USV laufend.
Die Gruppe 2 ist folgendermaßen aufgebaut:
- die Hälfte der Beleuchtung wird über die USV versorgt
- auch hier die OP-Leuchte über die USV
- je eine USV-versorgte Steckdose (extra gekennzeichnet) am Behandlungsplatz, für eventuelle ME-Geräte bei Bedarf
- eine Rettungszeichen-Leuchte über der Tür auch über die USV laufend im Fluchtweg
- je eine Leuchte auf Normalstrom und eine auf Ersatzstrom im Wechsel.
Im Gebäude ist kein Notstrom-Dieselaggregat vorhanden, wie z.B. in Ärztehäusern, daher muss unsere USV sich daraus ergebende rechnerische Leistung von ca. 3 000 W für 3 h überbrücken können. Die USV hat jetzt ca. eine Größe von einem kleinem Kühlschrank.
Jetzt wo alles fertig ist, bezweifelt die Ärztin, obwohl Sie selbst die Räume so eingruppiert hat, dass die Eingruppierung richtig ist. Die Diskussion kam auf, als Sie die Größe der USV gesehen hat. Sie dachte, das wäre nur ein kleines Gerät, in der Größe eines Schuhkartons. Sie sagt jetzt, dass alle Räume der Gruppe 1 auch Gruppe 0 hätten sein können, da Sie ja in den Räumen nur leichte Eingriffe macht. Sie hat die Gruppierung mit Hilfe des Leitfadens Anhang B aus der DIN VDE 0100-710 vorgenommen, wo sich ganz klar aus der Tätigkeit die Gruppe ergibt.
Nun sind bis auf die USV fast alle Arbeiten abgeschlossen. Diese wurde inklusive der Akku-Pakete geliefert. Jetzt sagt unsere Kundin, diese soll nicht angeschlossen werden, weil Sie diese zum einen für viel zu groß hält und Sie zum anderen nicht glaubt, dass das überhaupt alles sein muss. Wir würden übertreiben und auf ihre Kosten Geräte verbauen, die aus ihrer Sicht überhaupt nicht notwendig sind.
Wir haben ihr mit Normenauszügen, Nachweisen etc. alles erklärt, aber wir beißen da auf Granit. Ihre Freundin hätte auch eine Praxis, und da wäre der Akku ja schließlich auch nur ganz klein. Was die Praxis ihrer Freundin betrifft, bin ich der Meinung, dass entweder die USV falsch dimensioniert wurde oder es gibt im Haus ein Notstromaggregat und die USV soll nur die Zeit überbrücken, bis das Aggregat angelaufen ist.
Ehrlich gesagt, bin ich mit meinem Latein am Ende. Nochmal: unsere Kundin hat das alles so bei uns beauftragt. Halten Sie meine Planung grundsätzlich für korrekt oder können Sie mir helfen, wie wir weiter verfahren sollen?
H. S., Schleswig-Holstein